Allgemeine Informationen und Teilnahmebedingungen
Datum und Startzeiten
Sonntag, 09.06.2024. Startfenster Tour 1 7:00 – 9:00, Tour 2 6:00 – 9:00, Tour 3 6:00 – 8:00 , Graveltour 7:00 – 9:00
Start und Ziel
Doppelturnhalle in der Brennerstrasse 4, 87719 Mindelheim
Art der Veranstaltung
Die Unterallgäuer Radrundfahrt ist eine sogenannte radtouristische Veranstaltung und kein Rennen. Es werden keine Zeiten aufgenommen!
Anmeldung
Die Voranmeldung ist per Anmeldeformular möglich. Bezahlung per Überweisung. Nach der Anmeldung bekommst Du eine Bestätigungsmail mit unseren Bankdaten. Bei der Überweisung ist es wichtig, dass wir Deinen Vor- und Nachname sehen. Du bist erst nach dem Zahlungseingang zur Teilnahme startberechtigt. Eine Nachmeldung vor Ort ist am Veranstaltungstag gegen Nachmeldegebühr von 5,00 Euro möglich.
Startgebühr
Tour 1 und die Graveltour kosten 10,00 Euro, Tour 2 kostet 15,00 Euro und die Tour 3 20,00 Euro. Kinder ab 12 Jahren bezahlen für alle Strecken nur 5,00 Euro. Für Kinder bis 12 Jahren ist die Teilnahme kostenlos. Das Startgeld berechtigt zur Teilnahme an der Veranstaltung und innerhalb der angegebenen Uhrzeiten zur Inanspruchnahme der Ausschilderung der Strecke und der Verpflegung an von uns eingerichteten Verpflegungsstellen. Minderjährige Kinder dürfen ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen oder eines Erziehungsberechtigten teilnehmen
Parken
Parken ist nur auf den gekennzeichneten Parkplätzen gestattet. Es sind genügend Parkplätze im Umkreis von 300 Metern um den Startplatz vorhanden.
Nichtteilnahme nach der Anmeldung
Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
Absage der Veranstaltung oder Änderung der Strecken
Der Veranstalter ist berechtigt, bei schlechter Witterung, Baustellen, behördlicher Anordnung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die Strecke zu verändern oder zu verkürzen. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Pandemien oder behördlicher Anordnung ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes. Es ist also empfehlenswert unsere Newsseite regelmäßig zu besuchen.
Pflichten der Veranstaltungsteilnehmer
Die Vorschriften der StVO, insbesondere §2 Abs.1 und 4 sowie die Regeln der Generalausschreibung 2022 des BDR sind einzuhalten. Bei Verstößen werden die Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen, eventuell kann es dazu führen, dass die Verstöße an die Polizei gemeldet werden müssen. Den Anweisungen von Polizei und Helfern ist Folge zu leisten.
Das Tragen eines Fahrradhelmes ist Pflicht.
Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Fahrrad und seine Ausrüstung geeignet und in einem technisch einwandfreien Zustand sind um an der Veranstaltung teilzunehmen.
Haftungsausschluss
Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Rechnung, Gefahr und Risiko. Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Es bestehen keine Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter. Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche Rechtsansprüche gegenüber dem Veranstalter für körperlichen oder materiellen Schaden, welcher selbst oder durch andere verursacht, entstanden ist. Teilnehmer sollten haftpflicht- und unfallversichert sein.
Abfallbeseitigung
Das Wegwerfen von Abfällen und Verpackungen entlang der Strecke ist verboten. Alle Teilnehmer werden gebeten, die Abfälle in den dafür vorgesehenen Behältern an den Verpflegungsstellen zu entsorgen.