Allgemeine Informationen und Teilnahmebedingungen

Datum und Startzeiten 

Sonntag, 06.07.2025.
Startfenster Tour 1 8:00 – 10:00,
Tour 2 und 3 7:00 – 9:00,
Graveltour 1 und 2 8:00 – 10:00.

Start und Ziel 

Doppelturnhalle in der Brennerstrasse 4, 87719 Mindelheim 

Art der Veranstaltung 

Die Unterallgäuer Radrundfahrt ist eine sogenannte radtouristische Veranstaltung und kein Rennen. Es werden keine Zeiten aufgenommen! 

Anmeldung 

Die Voranmeldung ist ab 01.03.2025 HIER möglich. Nach der Anmeldung und Bezahlung bekommst Du eine Bestätigungsmail und bist zur Teilnahme startberechtigt. Eine Nachmeldung vor Ort ist am Veranstaltungstag gegen Nachmeldegebühr von 5,00 Euro möglich.

Startgebühr 

Tour 1 kostet 10,00 Euro,
Tour 2 – 15,00 Euro und
Tour 3 – 20,00 Euro.
Beide Graveltouren – 10,00 Euro.
Kinder ab 12 Jahren bezahlen für alle Strecken nur 5,00 Euro.
Für Kinder bis 12 Jahren ist die Teilnahme kostenlos.
Das Startgeld berechtigt während der Teilnahme an der Veranstaltung und innerhalb der angegebenen Uhrzeiten zur Inanspruchnahme der Strecke und der Verpflegung an von uns eingerichteten Verpflegungsstellen.
Minderjährige Kinder dürfen ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen oder eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.
Inhaber einer GC (BDR) Breitensportlizenz erhalten einen Preisnachlass von 3,00 Euro.

Parken 

Parken ist nur auf den gekennzeichneten Parkplätzen gestattet. Es sind genügend Parkplätze im Umkreis von 300 Metern um den Startplatz vorhanden. 

Nichtteilnahme nach der Anmeldung 

Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. 

Absage der Veranstaltung oder Änderung der Strecken 

Der Veranstalter ist berechtigt, bei schlechter Witterung, Baustellen, behördlicher Anordnung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die Strecke zu verändern oder zu verkürzen. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt insbesondere Unwetter, Pandemien oder behördlicher Anordnung ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes. Es ist also empfehlenswert unsere Newsseite regelmäßig zu besuchen.

Pflichten der Veranstaltungsteilnehmer 

Die Regeln der StVO und der Generalausschreibung 2025 des GC (BDR) sind einzuhalten. Bei Verstößen werden die Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen, eventuell kann es dazu führen, dass die Verstöße an die Polizei gemeldet werden müssen. Den Anweisungen von Polizei und Helfern ist Folge zu leisten.

Das Tragen eines Fahrradhelmes ist Pflicht.
Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Fahrrad und seine Ausrüstung geeignet und in einem technisch einwandfreien Zustand sind um an der Veranstaltung teilzunehmen.

Haftungsausschluss 

Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Rechnung, Gefahr und Risiko. Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Es bestehen keine Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter. Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche Rechtsansprüche gegenüber dem Veranstalter für körperlichen oder materiellen Schaden, welcher selbst oder durch andere verursacht, entstanden ist. Teilnehmer sollten haftp]icht- und unfallversichert sein.

Abfallbeseitigung 

Das Wegwerfen von Abfällen und Verpackungen entlang der Strecke ist verboten. Alle Teilnehmer werden gebeten, die Abfälle in de dafür vorgesehenen Behältern an den Verpflegungsstellen zu entsorgen.

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